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Familienpflege des Diakonischen Werkes Neuss
Frau Kipshoven

Plankstr. 1
41462 Neuss

Telefon: 0178 - 9423079
E-Mail: info@diakonie-neuss.de

Familienpflege

Foto:
Frau Bräunig, Frau Türk, Frau Jenett, Frau Horst, Frau Kipshoven

Familienpflege

Was macht die Familienpflege? Wer nimmt sie in Anspruch und warum?

Immer, wenn die Haushaltsführung nicht eigenständig bewältigt werden kann, aus welchen Gründen auch immer, ist es möglich, Familienpflege anzufordern.
In allen Fällen gehen die Familienpflegerinnen in die Familien.

 

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wenn Mütter oder Väter krank sind und ihre Kinder nicht mehr versorgen können, beantragen sie bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe bzw. Familienpflegerin geht in die Familie, stellt die Versorgung der Kinder sicher und führt den Haushalt im Sinne der Familien weiter, damit die Kinder den gewohnten Rhythmus nicht verändern und ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen müssen. Die Einsatzzeiten liegen zwischen ein paar Tagen und mehreren Wochen, stundenweise zwischen zwei und acht Stunden am Tag.

Einsatzgründe sind z.B.:

Die Krankenkasse finanziert diese Hilfen für Kinder bis 12 Jahren in der Regel bis zu einem halben Jahr je nach Krankheitsverlauf. Bei chronischen Erkrankungen, d.h. nach einem halben Jahr mit gleicher Diagnose, gewährt die Krankenkasse keine Haushaltshilfe mehr.

 

Hauswirtschaftliche Beratung
Hilfe zur Erziehung

Vielen Familien fehlt eine Struktur in bestimmten Bereichen: sie kommen mit ihrem Geld nicht aus, die Kinder werden nicht pünktlich in den Kindergarten oder in die Schule gebracht, es türmen sich Wäscheberge, die Wohnung ist verwahrlost. In diesen Fällen erfolgt der Einsatz durch das Jugendamt.
Die Mütter und Väter werden in hauswirtschaftlichen und familiären Belangen angeleitet, ihre Probleme in Zukunft selbständig bewältigen zu können:

 

In diesen Fällen sind die Familienpflegerinnen zwei bis drei Mal wöchentlich für ca. zwei bis drei Stunden in der Familie. Der Einsatz dauert in der Regel ein Jahr.

Finanzierung

Familienpflege kann bei den Krankenkassen beantragt werden oder wird vom Jugendamt bewilligt und eingesetzt.
Unabhängig von Krankenkasse und Jugendamt kann Familienpflege auch über private Finanzierung angefordert werden.